Rotwild
1. Aug. – 31. Jan.
Juni-Zelle nur halb markiert, als 15.06. interpretiert (unsicher). Fn. 7: Im Rotwildgebiet Odenwald abweichende Jagdzeiten, Schmaltiere und Schmalspießer vom 1.5. bis 31.5.
38 Wildarten mit allen Alters- und Geschlechtsklassen im Jahresüberblick. Wildart suchen, nach Gruppe filtern oder nur zeigen, was heute bejagt werden darf.
Juni-Zelle nur halb markiert, als 15.06. interpretiert (unsicher). Fn. 7: Im Rotwildgebiet Odenwald abweichende Jagdzeiten, Schmaltiere und Schmalspießer vom 1.5. bis 31.5.
Laut LJV-Seite seit 18.11.2023 neu festgelegt: 1. August bis 31. Januar.
Fn. 1: Abweichend von der allgemeinen Schonzeit (16.2.–15.4.) zur ASP-Prävention bis auf Weiteres ganzjährig. Muttertierschutz beachten; Bewegungsjagd bei Nacht und zwischen 1.2. und 30.9. verboten (Ausnahme Kreisen/Erntejagd im Offenland); Kirrung nur im Wald. Nachtsichttechnik zulässig.
Nur allgemeine Schonzeit 16.2.–15.4. ausgenommen.
Fn. 2: alle Füchse ab 1.7. bis 15.2.; in Gebieten mit Hegegemeinschaft (Fuchsprädation) oder Fachkonzept/Fachplan bzw. genehmigter Managementkonzeption nach JWMG bis zum letzten Februartag (im PDF braun markiert).
Fn. 2: Jungfüchse bereits ab 16.4. (LJV-Seite: 16.4.–30.6. wie bisher). Zeitraum 16.4.–30.6. ist im PDF braun (Hegegemeinschafts-Farbe) markiert – Darstellung widersprüchlich zum Fußnotentext; bis Ende Februar in Hegegemeinschafts-Gebieten.
Fn. 4: Neozoon, seit 22.01.2026 abweichend von der allgemeinen Schonzeit ganzjährig; Elterntierschutz bleibt unberührt.
Fn. 4: Neozoon, seit 22.01.2026 ganzjährig; Elterntierschutz bleibt unberührt.
Fn. 4: Neozoon, seit 22.01.2026 ganzjährig; Elterntierschutz bleibt unberührt.
Fn. 4: Neozoon, seit 22.01.2026 ganzjährig; Elterntierschutz bleibt unberührt.
Fn. 5: Jungtiere ganzjährig außerhalb der allgemeinen Schonzeit (16.2.–15.4.). Fn. 6: Gelegeeingriffe bei Gänsearten des Nutzungs- und Entwicklungsmanagements auch außerhalb der Jagdzeit in Gebieten mit genehmigter Managementkonzeption oder Fachkonzept/-plan.
Fn. 5: Jungtiere ganzjährig außerhalb der allgemeinen Schonzeit. Fn. 6: Gelegeeingriffe wie bei Graugans.
Fn. 4: Neozoon, ganzjährig (seit 22.01.2026), Elterntierschutz unberührt. Fn. 6: Gelegeeingriffe zulässig.
Fn. 4: Neozoon, ganzjährig (seit 22.01.2026), Elterntierschutz unberührt. Fn. 6: Gelegeeingriffe zulässig.
Fn. 3: nur außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern.
Fn. 3: nur außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern.
Kein Wild im Sinne der Tabelle; Abschuss nach Kormoranverordnung vom 20.7.2010 vom 16.8. bis 15.3., 1,5 Std. vor Sonnenaufgang bis 1,5 Std. nach Sonnenuntergang.
Keine Wildart passt zu Suche und Filter.
§ 10 DVO JWMG (Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz), zuletzt geändert mit Inkrafttreten 22.01.2026; allgemeine Schonzeit (Jagdruhe) 16.2.–15.4. seit 1.7.2021. Managementstufe: Das LJV-PDF nennt keine Managementstufe je Art. Alle dort mit Jagdzeit gelisteten Arten gehören nach JWMG dem Nutzungs- oder Entwicklungsmanagement an (Arten des Schutzmanagements haben keine Jagdzeit und sind nicht gelistet); die genaue Zuordnung je Art ist nicht verifiziert.
Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. – Jagdzeiten-Übersicht des Verbands
Stand: 14.04.2026 (PDF und Seite https://www.landesjagdverband.de/jagdpraxis/jagdzeiten)
Abgerufen am 19.10.2026.
Primärquelle ist der jeweilige Landesjagdverband; wo er keine aktuelle Tabelle veröffentlicht, ist die Ersatzquelle oben vermerkt. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die jeweils gültige Verordnung. Jagdzeiten können durch Allgemeinverfügungen der Jagdbehörden, Schonzeitaufhebungen oder Änderungsverordnungen abweichen. Fehler gefunden? kontakt@jagdkalender.com
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