Rotwild
1. Aug. – 31. Jan.
28 Wildarten mit allen Alters- und Geschlechtsklassen im Jahresüberblick. Wildart suchen, nach Gruppe filtern oder nur zeigen, was heute bejagt werden darf.
Regulär 01.08.–31.01. (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 LJZeitVO); nach § 1 Abs. 3 LJZeitVO bis 31.01.2028 ganzjährig bejagbar, vorbehaltlich § 22 Abs. 4 BJagdG: führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg dürfen nicht bejagt werden
Ist die Schonzeit von der unteren Jagdbehörde zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden aufgehoben, ist die Jagd auch in der Setzzeit zulässig (§ 1 Abs. 2 LJZeitVO)
Baujagd auf Dachse im Naturbau verboten (§ 19 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NW)
Kein Wild in NRW; Bekämpfung durch Jagdausübungsberechtigte und ermächtigte Jagdgäste im Rahmen der befugten Jagdausübung zulässig (Gem. RdErl. vom 27.12.2022); Elterntierschutz beachten; in Naturschutzgebieten ggf. naturschutzrechtliche Ausnahme/Befreiung nötig
Ganzjährige Schonzeit bis 31.12.2027 (§ 2 Nr. 1 LJZeitVO); reguläre Jagdzeit laut § 1 Abs. 1 Nr. 16 sonst 01.09.–15.12.
Aussetzen von Fasanen spätestens acht Wochen vor Beginn der Bejagung; Anzeigepflicht bei der unteren Jagdbehörde
Wird die Schonzeit von der unteren Jagdbehörde zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden aufgehoben, ist die Jagd auch in der Brutzeit zulässig (§ 24 Abs. 2 LJG-NW, § 22 Abs. 4 Satz 2 BJagdG)
In den Schongebieten 'Unterer Niederrhein' und 'Weseraue' Schonzeit 15.10.–31.01. (§ 2 Nr. 2 LJZeitVO), dort also nur 16.07.–14.10.
In den Schongebieten Unterer Niederrhein/Weseraue gilt die Schonzeit 15.10.–31.01. auch für juvenile Nilgänse (dort nur 01.02.–14.10.)
Aussetzen von Stockenten spätestens acht Wochen vor Beginn der Bejagung
Bei Aufhebung der Schonzeit durch die untere Jagdbehörde (Wildschadensvermeidung) Jagd auch in der Brutzeit zulässig (§ 1 Abs. 2 LJZeitVO)
Kein Wild; Abschuss nach Kormoranverordnung NRW vom 12.06.2018 von 1,5 Std. vor Sonnenaufgang bis 1,5 Std. nach Sonnenuntergang, nur an bestimmten Gewässern/Fischzuchtanlagen; nicht in befriedeten Bezirken, Nationalparks, NSG, Natura-2000-Gebieten; Abschusszahl bis 15.04. an untere Jagdbehörde melden
Nach Kormoranverordnung NRW; laut LJV-Seite nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Keine Wildart passt zu Suche und Filter.
Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28.05.2015, zuletzt geändert durch Vierte Änderungsverordnung vom 08.03.2024 (in Kraft 29.03.2024); Kormoranverordnung NRW vom 12.06.2018; Gem. RdErl. Bisam/Nutria/Wanderratten vom 27.12.2022
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. (LJV NRW) – Jagdzeiten-Übersicht des Verbands
Jahresübersicht Jagdzeiten, Stand 01.09.2025 (verlinkt auf https://ljv-nrw.de/jagdwissen/jagdzeiten/jahresuebersicht/); ergänzend LJV-Seite 'Aktuelle Jagdzeiten' (https://ljv-nrw.de/jagdwissen/jagdzeiten/aktuelle-jagdzeiten/). Daten zur eindeutigen Zuordnung mit dem amtlichen Verordnungstext (recht.nrw.de, Fassung vom 29.03.2024) abgeglichen.
Abgerufen am 17.10.2026.
Primärquelle ist der jeweilige Landesjagdverband; wo er keine aktuelle Tabelle veröffentlicht, ist die Ersatzquelle oben vermerkt. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die jeweils gültige Verordnung. Jagdzeiten können durch Allgemeinverfügungen der Jagdbehörden, Schonzeitaufhebungen oder Änderungsverordnungen abweichen. Fehler gefunden? kontakt@jagdkalender.com
Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen